Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RUWE AERO GmbH
Abschnitt I – Vertragsschluss
Abschnitt II – Buchung, Zahlung und Stornierung
1.Buchung und Zahlung
Eine Buchung wird erst verbindlich, wenn der vollständige Flugpreis auf dem Konto der RUWE AERO GmbH eingegangen ist. Erst danach erfolgt der Ticketversand oder die Freischaltung zum
Ausdruck.
2.Terminvereinbarung und Mitteilungspflichten
Bei der Terminvereinbarung über das Kontaktformular unter www.ruwe.aero/kontakt/ sind alle erforderlichen Angaben (Name, Telefonnummer, Gewicht, Größe, Geburtsdatum und ggf. gesundheitliche Hinweise- körperliche Einschränkungen)
anzugeben.
Änderungen oder die Benennung einer Ersatzperson müssen spätestens bis 24 Stunden vor dem Flug ebenfalls über das Kontaktformular erfolgen.
Erfolgt ein Fluggastwechsel innerhalb von 24 Stunden vor dem Flug, wird eine Umbuchungsgebühr von 17,73 € erhoben.
· Bis 24 Stunden vor Abflug:
Eine Stornierung oder Umbuchung ist kostenlos möglich
· Innerhalb von 24 Stunden vor Abflug:
Bei einer Stornierung fällt eine Gebühr von 25 % des Ticketpreises an
· Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung:
Wenn Sie den Flug nicht antreten und keine Stornierung erfolgt ist, verfällt das Ticket.
Eine Erstattung oder Umbuchung ist in diesem Fall leider nicht möglich.
4. Zahlungsverzug
Der Flugticketpreis ist vor dem Flug fällig. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, wird RUWE AERO den Vertrag stornieren. Ein Anspruch auf Durchführung des Fluges besteht in
diesem Fall nicht.
5. Besondere Regelung bei telefonischer Terminvereinbarung:
Wird ein Flug telefonisch vereinbart und die Zahlung erfolgt vor Ort am Flugtag , so gilt Folgendes:
1. Erscheint der Fluggast nicht zum vereinbarten Termin oder tritt den Flug ohne rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vor Abflugzeit) nicht an, ist eine Servicegebühr in Höhe des vereinbarten Flugpreises fällig.
Diese Gebühr dient dem Ausgleich des entstandenen Aufwands, insbesondere der Bereitstellung des Piloten, der Flugvorbereitung sowie der Blockierung des Ul Flugzeugs, das in diesem Zeitraum nicht
anderweitig eingesetzt werden konnte. RUWE AERO wird diese Gebühr in Rechnung stellen.
2. Umbuchung oder Namensänderung aus persönlichen Gründen:
Sollte der Fluggast aus nachvollziehbaren Gründen (plötzliche Flugangst oder Erkrankung) nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, das Flugticket bis spätestens 24 Stunden vor Abflug auf eine andere Person umzuschreiben.
Hierfür wird eine Servicegebühr in Höhe von 17,73 € erhoben. Nach erfolgter Umschreibung gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus der Buchung auf die neue Person über.
3. Erfolgt keine rechtzeitige Absage oder Umschreibung, bleibt Ziffer 1 entsprechend gültig.
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Brottopreise.
Abschnitt III – Flugbetriebliche Vorbehalte
Abschnitt IV – Beförderung und Verhalten an Bord
Abschnitt V – Haftung
Abschnitt VI – Flugtickets (Rundflüge & Pilotenflüge über Berlin-Brandenburg)
1. Rechtsnatur
Ein Flugticket ist kein Geldguthaben, sondern ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht auf eine konkrete Dienstleistung.
2. Gültigkeit
Flugtickets sind 12 Monate gültig; nach Ablauf verfällt das Nutzungsrecht.
3. Übertragbarkeit
Eine Übertragung des Tickets auf Dritte ist nur mit Zustimmung der RUWE AERO GmbH möglich.
4. Rückgabe und Auszahlung
Eine Auszahlung, Rückgabe oder Verlängerung ist ausgeschlossen.
5. Verlust oder Beschädigung
Bei Verlust oder Beschädigung besteht kein Anspruch auf Ersatz. In Ausnahmefällen kann RUWE AERO nach eigenem Ermessen ein Ersatzticket ausstellen.
Widerruf bei Online-Käufen
Beim Erwerb über Fernkommunikationsmittel besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), da es sich um Freizeitdienstleistungen mit festem Termin handelt.
Abschnitt VII – Datenschutz
RUWE AERO verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Zahlungsdienstleister, Behörden). Weitere Informationen unter: www.ruwe.aero/datenschutz
Abschnitt VIII – Schlussbestimmungen
1. Angebot und Geltungsbereich
Die Flugschule Ruwe Aero bietet für bestimmte Flugangebote, insbesondere Rundflüge und Pilotenflüge über Berlin-Brandenburg, sogenannte Flugtickets an. Diese Flugtickets berechtigen den Inhaber zur Inanspruchnahme der jeweils im Ticket beschriebenen Leistung.
2. Rechtsnatur des Flugtickets
Ein Flugticket stellt kein Geldguthaben oder Gutschein, sondern ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht dar. Es gewährt ausschließlich das Recht, die im Ticket beschriebene Leistung innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums zu nutzen.
3. Gültigkeitsdauer
Flugtickets sind 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig, sofern auf dem Ticket kein anderer Zeitraum angegeben ist. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erlischt das Nutzungsrecht automatisch, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf.
4. Einlösung und Terminvereinbarung
Die Einlösung eines Flugtickets erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Flugschule Ruwe Aero. Die Durchführung des Fluges steht unter dem Vorbehalt geeigneter Wetterbedingungen, der Verfügbarkeit von Fluggerät und Personal sowie behördlicher Vorgaben.
5. Ausschluss von Rückgabe, Auszahlung und Verlängerung
Eine Auszahlung, Rückgabe, Verlängerung oder Umwandlung in einen Geldwert ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder bei Nichtinanspruchnahme des Tickets.
6. Übertragbarkeit
Die Weitergabe oder Übertragung des Flugtickets an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der Flugschule Ruwe Aero zulässig. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
7. Verlust oder Beschädigung
Bei Verlust oder Beschädigung eines Flugtickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. In begründeten Fällen kann die Flugschule Ruwe Aero nach eigenem Ermessen ein Ersatzticket ausstellen.
8. Hinweis für Verbraucher (Fernabsatzverträge)
Beim Erwerb eines Flugtickets über Fernkommunikationsmittel (z. B. Online-Shop oder E-Mail) besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), für die ein konkreter Zeitraum oder Termin vorgesehen ist.