Umschulungen von ... auf Dreiachs über 120 kg Leermasse


Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden. Die Ausbildungswege für Umschulungen zum Pilot auf aerodynamisch gesteuerten ULs sind hier gemäß den Vorgaben des DULV aufgelistet:

  • Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trike / Fußstart-UL
  • Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm / Motorschirm-Trike
  • Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Tragschrauber
  • Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für leichte Trikes bis 120kg Leermasse
  • Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -N oder nach JAR-FCL-Lizenz
  • Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-C / -H
  • Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter/Gleitsegel
  • Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für aerodynamischen Ultraleichtflugzeugen mit einer Leermasse bis 120kg (Dreiachser-LL)

Ausbildung von Piloten mit Luftfahrerschein für Trike/Fußstart-UL

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer):

  • Technik (und pyrotechnische Einweisung),
  • Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • max. 5 h auf Trike werden angerechnet
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird vom externen Prüfungsrat abgenommen.

 

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer PPL / Trike-Lizenz
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 6 bis 9)
  • beglaubigte Kopie der gültigen Lizenz für Trike
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • Praxis-Prüfprotokoll

Ausbildung von Piloten mit Luftfahrerschein für Motorschirme / Motorschirm-Trikes

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Für Inhaber einer Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trike bezieht sich die Theorieausbildung und -prüfung auf die Fächer Navigation, Luftrecht (nur Prüfung), Technik und Verhalten in besonderen Fällen. Die Theorieprüfung in diesen Fächern wird von einem DULV-Prüfungsrat abgenommen.

 

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen.

 

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
  • beglaubigte Lizenzkopie
  • Praxis-Prüfprotokoll

Ausbildung von Piloten mit Luftfahrerschein für Tragschrauber

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert weden.

Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.

 

Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat abgenommen.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  •     Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  •     Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  •     Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL 
  •     Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
  •     beglaubigte Lizenzkopie
  •     Praxis-Prüfprotokoll

Ausbildung von Piloten mit Luftfahrerschein für leichte Trikes bis 120 kg Leermasse

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Navigation

Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. menschliches Leistungsvermögen)

 

Die schriftliche Theorieprüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat abgenommen.

 

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • max. 5 h auf Trike werden angerechnet
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen.

 

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
  • beglaubigte Lizenzkopie
  • Praxis-Prüfprotokoll
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -N oder Lizenz nach JAR-FCL (PPL-C mit TMG-Eintrag gelten als PPL-B)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

 

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert werden.

 

Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.

 

Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.

 

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer PPL / Trike-Lizenz
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 6 bis 9)
  • beglaubigte Kopie der gültigen PPL
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • Praxis-Prüfprotokoll
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-C, PPL-H (PPL-C mit TMG-Eintrag gelten als PPL-B)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

 

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • max. 20 h auf PPL-C / -H werden angerechnet
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung
  • mind. 3 Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

PPL-C: Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.

PPL-H: Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen.

 

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Antrag auf Erteilung einer Dreiachs-Lizenz für Inhaber einer PPL / Trike-Lizenz
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 6 bis 9)
  • Kopie der gültigen PPL
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • Praxis-Prüfprotokoll
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter/Gleitsegel

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Vollständige 60-stündige Theorieausbildung in der Flugschule:

 

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Navigation, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen

Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

 

Die theoretische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

 

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen.

 

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
  • beglaubigte Kopie der gültigen Lizenz für HG oder GS
  • Praxis-Prüfprotokoll
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für aerodynamischen Ultraleichtflugzeugen mit einer Leermasse bis 120kg (Dreiachser-LL)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Theoretische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Dreiachser über 120 kg Leermasse berechtigt ist.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Praktische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Dreiachser über 120 kg Leermasse berechtigt ist.

Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.

 

Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:

  •         Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  •         Antrag auf Erteilung des Luftfahrerschein
  •         Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis, mind. LAPL
  •         Kopie des gültigen SPL für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeugen mit einer Leermasse bis 120 kg
  •         Einweisungsbestätigung einer registrierten Ausbildungseinrichtung
  •         Praxisprüfprotokoll
  •         Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  •         Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

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Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, um evtl. noch offene Fragen zu besprechen und sich persönlich ein Bild von unserer Flugschule mitsamt Flugzeugen und Piloten zu machen. Unterhalten Sie sich mit unseren Fluglehrern, nehmen Sie Platz in unseren Flugzeugen. Gerne führen wir Ihnen auch unseren Flugsimulator vor. Der Termin ist zeitlich nicht begrenzt, wir nehmen uns die Zeit für Sie.