Wir empfehlen den Erwerb des Flugfunkzeugnisses. Der Erwerb ist für UL-Piloten zwar nicht vorgeschrieben, jedoch unseres Erachtens sinnvoll und sogar gegenüber der reinen Funkerlaubnis ein Sicherheitsgewinn. Innerhalb der theoretischen Flugausbildung wird im Fach Flugfunk bereits das Funken geschult. Nach Bestehen der Theorieprüfung dürfen Sie den Funk selber führen. Diese Funkerlaubnis berechtigt Sie jedoch nur dazu, unkontrollierte Plätze, wie z.B. Strausberg, innerhalb Deutschlands anzufliegen. Das BZF II berechtigt Sie hingegen, auch kontrollierte Plätze innerhalb Deutschlands, wie z.B. Dresden, anzufliegen. Auf langen Flügen kann zudem der Fluginformationsdienst (FIS) kontaktiert werden, welcher den Piloten mit zum Teil wichtigen Verkehrsinformationen versorgt.
Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es wird als Zusatzqualifikation zu einem bestehenden BZF erteilt. Im Zuge der Instrumentenausbildung (IR(A)) ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben.
Mit dem Erwerb des Flugfunkzeugnisses (BZF I / II /AZF) können Sie:
Kontrollzonen durchfliegen
Kontrollierte Flugplätze anfliegen
Fluginformationsdienst (FIS) kontaktieren
Funknavigationsinstrumente bedienen
Fliegen im europäischen Ausland (BZF I)
AZF - Alle o.g. Vorteile, zusätzlich Sprechfunk auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR)
Der BZF Kurs wird in kleinen bis mittleren Gruppen durchgeführt. Nach Absprache ist auch Einzelunterricht oder der gleichzeitige Erwerb von BZF I (englischsprachig) und BZF II (deutschsprachig) möglich. Das Hauptaugenmerk liegt in der praxisorientierten Simulation des Flugfunks. Hierzu stehen für zusätzliches dezentrales Lernen in Gruppen auch Smartphone APPs oder kostenlose Computerprogramme zur Verfügung, mit denen der Flugfunk auch von zu Hause simuliert werden kann.
Wir bereiten Sie optimal auf die Prüfung durch die Bundesnetzagentur vor. Diese findet in der Prüfungsbehörde Berlin statt.
Die Kurse finden i.d.R. an drei Wochenenden statt. Wieviele Termine Sie benötigen, auch mehr, entscheiden Sie. Sie zahlen nur die u.g. Flatrate und nehmen uns so oft Sie möchten in Anspruch. Wir wollen, dass Sie in der Prüfung bestmöglich abschneiden. Sie sind kurz vor der Prüfung und möchten noch einmal einige Sprechübungen durchführen? Wir sind für Sie da. Egal ob Präsenzunterricht, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Sie entscheiden.
Im Preis für die BZF Kurse (zzgl. der Prüfungsgebühren) ist auch ein Flug durch die Berliner Kontrollzone enthalten, bei welchem Sie das Erlernte schon mal in der Praxis testen können. Gerne reservieren wir Ihnen einen Platz in einem unserer Kurse.
Für Flugschüler der RUWE AERO ist die Ausbildung kostenfrei. Lediglich die Prüfungsgebühren der Behörde sind durch den Schüler zu bezahlen.
Um das Flugfunkzeugnis zu erhalten, müssen bei der Bundesnetzagentur eine theoretische und mündliche Prüfung ablegt werden. Inhalt der theoretischen Prüfung sind "Multiple Choice" Fragen aus einem feststehenden Fragenkatalog.
Bei der mündlichen Prüfung wird ein simulierter Abflug und ein simulierter Anflug zu einem Verkehrsflughafen durchgeführt. Sie müssen hierzu die erforderlichen Sprechfunkgruppen kennen und richtig anwenden. Für das englische BZF I wird einer der beiden simulierten Flüge in englischer Sprache durchgeführt. Darüber hinaus müssen Sie einen vorgegebenen Fachtext in Englisch vorlesen und nachfolgend ins Deutsche übersetzen.
Die AZF Prüfung ist eine Zusatzprüfung zum BZF I oder II. Sie kann nicht direkt abgelegt werden. Prüfungsinhalt ist eine theoretische Prüfung mit 40 Fragen aus dem Fragenkatalog von ca. 300 Fragen und einer mündlichen Prüfung bei der ein simulierter Instrumentenflug durchgeführt wird. Inhaber des BZF II müssen, identische zur Prüfung für BZF I, einen englischen Fachtext vorlesen und übersetzen.
Die jeweilige Prüfung findet nach terminlicher Abstimmung und persönlicher Antragstellung bei der Bundesnetzagentur statt. Die Antragstellung erfolgt am ersten Tag des jeweiligen Kurses.
Die Kurse finden nach Absprache statt:
Voraussetzungen: