Funksprechzeugnisse BZF II


Wir empfehlen den Erwerb des Flugfunkzeugnisses. Der Erwerb ist für Ul Piloten zwar nicht vorgeschrieben, jedoch unseres Erachtens sinnvoll und sogar gegenüber der reinen Funkerlaubnis ein Sicherheitsgewinn.

 

Innerhalb der theoretischen Flugausbildung wird im Fach Flugfunk bereits das Funken geschult. Nach Bestehen der Theorieprüfung dürfen Sie den Funk selber führen.

 

Diese Funkerlaubnis berechtigt Sie jedoch nur dazu, unkontrollierte Plätze, wie z.B. Strausberg, innerhalb Deutschlands anzufliegen. Das BZF II berechtigt Sie hingegen, auch kontrollierte Plätze innerhalb Deutschlands, wie z.B. Berlin oder Dresden, anzufliegen.  Auf langen Flügen kann zudem der Fluginformationsdienst (FIS Langen Information) kontaktiert werden, welcher den Piloten mit zum Teil wichtigen Verkehrsinformationen versorgt.

 

Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es wird als Zusatzqualifikation zu einem bestehenden BZF erteilt. Im Zuge der Instrumentenausbildung (IR(A)) ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben.

Die Vorteile auf einen Blick

Mit dem Erwerb des Flugfunkzeugnisses (BZF I / II /AZF) können Sie:

Kontrollzonen durchfliegen

Kontrollierte Flugplätze anfliegen

Fluginformationsdienst (FIS) kontaktieren

Funknavigationsinstrumente bedienen

Fliegen im europäischen Ausland (BZF I)

AZF - Alle o.g. Vorteile, zusätzlich Sprechfunk auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR)

Voraussetzungen bei Ul Fluglehrer/ Fluglehrerassistenten


Prüfung

Um das Flugfunkzeugnis zu erhalten, müssen bei der Bundesnetzagentur eine theoretische und mündliche Prüfung ablegt werden. Inhalt der theoretischen Prüfung sind "Multiple Choice" Fragen aus einem feststehenden Fragenkatalog.

 

Bei der mündlichen Prüfung wird ein simulierter Abflug und ein simulierter Anflug zu einem Verkehrsflughafen durchgeführt. Sie müssen hierzu die erforderlichen Sprechfunkgruppen kennen und richtig anwenden. Für das englische BZF I wird einer der beiden simulierten Flüge in englischer Sprache durchgeführt. Darüber hinaus müssen Sie einen vorgegebenen Fachtext in Englisch vorlesen und nachfolgend ins Deutsche übersetzen.

 

Die AZF Prüfung ist eine Zusatzprüfung zum BZF I oder II. Sie kann nicht direkt abgelegt werden. Prüfungsinhalt ist eine theoretische Prüfung mit 40 Fragen aus dem Fragenkatalog von ca. 300 Fragen und einer mündlichen Prüfung bei der ein simulierter Instrumentenflug durchgeführt wird. Inhaber des BZF II müssen, identische zur Prüfung für BZF I, einen englischen Fachtext vorlesen und übersetzen.

 

Die jeweilige Prüfung findet nach terminlicher Abstimmung und persönlicher Antragstellung bei der Bundesnetzagentur statt. Die Antragstellung erfolgt am ersten Tag des jeweiligen Kurses.

Voraussetzungen

Voraussetzungen:

  • Für BZF I / II Mindesalter 15 Jahre
  • Für AZF Mindesalter 18 Jahre