
Flugsicherungsgebühr ab dem 01.09.2021
Der Bund hat Änderungen des LuftVG (Luftverkehrsgesetz) §27 im Bezug auf Flugsicherungskosten vorgenommen, welche vom Flugplatz Strausberg umzusetzen sind.
Ab dem 01.09.2021 müssen Flugsicherungsgebühren im Auftrag des Bundes für alle Luftfahrzeuge an allen IFR-Flugplätzen erhoben werden. In Brandenburg betrifft das die Flugplätze Strausberg und Schönhagen.
Für unsere Flugzeugklasse beträgt diese Flugsicherungsgebühr 6,50€.
Hinzu kommen die normalen Landegebühren in Höhe von 5,00€ (welche wir nicht berechnen).
Wir haben seit 2017 für Sie, trotz gestiegener Kosten (Treibstoff, Landegebühren usw.) gleichbleibende Preise.
Die Flugsicherungsgebühr in Höhe von 6,50€ zahlen Sie hier bei uns in der Flugschule vor Flugantritt in Bar.
Sollten Sie sich mit dieser Gebühr nicht einverstanden erklären, kontaktieren Sie uns bitte, wir suchen gemeinsam eine Lösung.
Diese Gesetzesänderung kam auch für uns überraschend.
Wir bitten um Ihr Verständnis.