Für den Jahreswechsel 2015/2016 hat der Flugplatz Strausberg EDAY bei der Luftfahrtbehörde eine Betriebspflichtbefreiung gemäß §45 Abs. 3 LuftVZO für den VLP Strausberg beantragt und genehmigt bekommen.
Diese gilt im folgenden Zeitraum (UTC):
24.12.2015 07:00 bis SS+30 OR 2 HR
25.12.2015 07:00 bis SS+30 OR 2 HR
26.12.2015 07:00 bis SS+30 OR 2 HR
31.12.2015 07:00 bis SS+30 OR 2 HR
01.01.2016 07:00 bis SS+30 OR 2 HR
Außerhalb der genannten Zeiten gelten wieder die im AIP/VFR veröffentlichten Betriebszeiten.
Wir bitten um Beachtung.

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